Softwareentwicklung

Lieferantencheck

Dienstleister regelmäßig prüfen: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO pragmatisch umsetzen

Wer personenbezogene Daten an Dienstleister übergibt, trägt Verantwortung – auch nach der Unterschrift unter dem AV‑Vertrag. Eine regelmäßige, risikobasierte Überprüfung ist Pflicht und Best Practice zugleich. Dabei schaue ich nicht nur auf Papier, sondern auf gelebte Praxis: Sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) aktuell? Gibt es belastbare Nachweise wie ISO‑Zertifikate, ISAE‑Berichte oder Pen‑Test‑Ergebnisse? Wie werden Subunternehmer gesteuert, Löschfristen eingehalten, Vorfälle gemeldet und internationale Datentransfers (SCC/TIA) abgesichert? Auf dieser Basis erstelle ich eine klare Bewertung mit Prioritäten, Maßnahmen und Fristen – schlank, nachvollziehbar und auditfest für interne Kontrollen, Kundenanforderungen und Audits (z. B. ISO 27001/27701).
Wenn Sie Ihre Dienstleisterprüfung effizient aufsetzen, modernisieren oder vor dem nächsten Kunden‑ oder Zertifizierungsaudit absichern möchten: Melden Sie sich gern – ich berate Sie persönlich und erstelle mit Ihnen einen praxistauglichen Prüfkatalog inklusive Vorlagen und Reporting.