Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT): Klar, vollständig, auditfest – ohne Papierkrieg
Das VVT nach Art. 30 DSGVO ist Ihre Landkarte der Datenverarbeitung – und Ihr wichtigster Nachweis gelebter Compliance. Es kann von Aufsichtsbehörden angefordert werden und belegt, dass Prozesse, Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen transparent dokumentiert sind. In der Praxis setze ich auf eine strukturierte Erhebung der Pflichtangaben (u. a. Zwecke, Kategorien von Daten und Betroffenen, Empfänger inkl. Drittland‑Transfers, Speicherfristen/Löschkonzept, Rechtsgrundlagen, technische und organisatorische Maßnahmen) und überführe diese in ein schlankes, wartbares digitales Format, das Fachbereiche verstehen und regelmäßig aktualisieren können.
Ergebnis: Ein VVT, das sowohl dem Gesetz genügt als auch Ihrem Alltag – verständlich, konsistent und bereit für interne Audits oder Kundenanfragen. Wenn Sie Ihr Verzeichnis neu aufsetzen, konsolidieren oder auf den aktuellen Stand bringen möchten: Melden Sie sich gern – ich begleite Sie persönlich vom Template bis zum belastbaren VVT, das wirklich genutzt wird.
