NU Consult Inh. N. Ulrich

Grundlagen

Seit dem 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzrecht – die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erstmals wird damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen.

Die Texte der EU-Verordnung können Sie auf den Seiten des BMJ nachlesen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.

BMJ | Datenschutzgrundverordnung

Weiterhin gibt es das BDSG in einer neuen Variante. In bis zu 150 Einzelgesetzen musste der Bundesgesetzgeber Änderungen vornehmen, die im dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) erlassen worden sind. weitere Details zu diesem Gesetz finden Sie sehr anschaulich von den Kollegen intersoft Consulting:

Bundesdatenschutzgesetz: Das BDSG als übersichtliche Seite (dsgvo-gesetz.de)

In Deutschland gibt und gab es Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG). Diese Regelungen mussten aufgrund der EU ePrivacy-Richtlinie angepasst werden. Das wurde im Gesetze zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) mit Geltung zum 01.12.2021 in Deutschland umgesetzt.

Auch hier gibt es eine tolle Darstellung der Inhalte von den Kollegen der intersogt Consulting:

TTDSG als übersichtliche Website (dsgvo-gesetz.de)

Der Zusammenschluss aller deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz wird als „Datenschutzkonferenz“ bezeichnet. Die Datenschutzkonferenz (DSK) nimmt sich übergreifenden Themen an und veröffentlicht dazu Stellungnahmen und weitere Papiere.

Die Kurzpapiere der DSK finden Sie hier:

Datenschutzkonferenz (datenschutzkonferenz-online.de)

Eine Liste der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder finden Sie auf der Seite der Datenschutzkonferenz.

Datenschutzkonferenz (datenschutzkonferenz-online.de)

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