NU Consult Inh. N. Ulrich

07/06/2024, posted in GrundsätzeDDG, TKG, TMG, TDDDG, TTDSG, DSA – Wie bitte, ich verstehe nur Bahnhof!

neue digitale Gesetze

In der EU werden aktuell eine ganze Reihe neuer Gesetze und Verordnungen erlassen, die eine Auswirkung auf das digitale Leben haben.
Hier kurz die Erläuterungen der Abkürzungen:

  • DSA – Digital Service Act
  • DDG – Digitale Dienste Gesetz
  • TMG – Telemediengesetz
  • TTDSG . Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
  • TDDDG – Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Das ist nur eine Auswahl von neuen Gesetzen, mit denen sich Unternehmen beschäftigen sollten. Nicht alle Gesetze treffen für alle Unternehmen zu.

Wichtig ist aber aktuell das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das auf nationaler ebene den Digital-Services-Act (DSA) umsetzt.
Das DDG trat am 14. Mai 2024 in Kraft und dadurch verliert das Telemediengesetz (TMG) seine Wirkung und geht im DSG und DDG auf.
Zudem wird das TTDSG in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.

Daher besteht einiger redaktioneller Umsetzungsbedarf.
Sehen Sie mal in Ihr Impressum! Steht da noch „Impressum nach §15 TMG“, oder so ähnlich?
Denn sollten Sie aktiv werden und folgende Punkte anpassen:

  • Änderung der Begrifflichkeit „Telemedien“ zu „Digitale Dienste“, sowie die Überprüfung, ob weitere Anpassungen notwendig sind.
  • Innerhalb des Impressums ergeben sich die „Allgemeinen Informationspflichten“ aus
    § 5 DDG (zuvor § 5 TMG). Die „Besonderen Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen“ ergibt sich nun aus § 6 DDG (zuvor § 6 TMG).
  • Sofern in der CMP/Cookie-Banner Bezug auf § 25 TTDSG genommen wurde, ist dieser Bezug auf § 25 TDDDG abzuändern. Auch hier ist der Begriff „Telemedien“ durch „Digitale Dienste“ zu ersetzen.
  • Die Datenschutzinformationen auf der Webseite sind ebenfalls von TMG zu DDG und von TTDSG zu TDDDG abzuändern.
  • Sofern andere bzw. eigene Erklärungen auf der Webseite vorgenommen wurden, sind diese auf die Formulierungen „Telemedien“ sowie die alten Gesetzesbezeichnungen zu kontrollieren.
  • Ebenso sehen Sie mal in Ihre Arbeitsverträge, Verpflichtungserklärungen und Einwilligungstexte die Sie für Ihre Beschäftigten, und Kunden verwenden. Auch hier können sich Änderungen ergeben.

Sofern Sie den Das Impressum und die Datenschutzhinweise durch mich lizensiert haben, brauche Sie sich darum nicht mehr zu kümmern. Ich nehme die Umstellung automatisch vor.  Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie zwei Möglichkeiten_

  1. Beauftragen Sie zeitnah die Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzhinweise und des Impressums  bei mir oder
  2. Beauftragen Sie Ihre Webagentur oder Webdesinger mit der Umsetzung der Änderungen.

Bei Fragen sprechen sie mich gerne an oder buchen sie direkt einen zahlungspflichtigen Termin.

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