22/09/2022, posted in Übermittlung in DrittländerNeue Standardvertragsklauseln
Als Reaktion auf die „Schrems II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlichte die EU-Kommission bereits am 07.06.2021 neue Standardvertragsklauseln (SCC). Während diese für Neuverträge bereits seit vergangenem Jahr verbindlich sind, läuft die Umsetzungsfrist für bestehende Verträge zum 27. Dezember 2022 ab. Unternehmen sollten spätestens jetzt sicherstellen, dass sie mit ihren Dienstleistern neue Verträge abgeschlossen haben. Ansonsten…
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